Bedingungen für die Adoption eines Listenhundes
(POTENZIELL GEFÄHRLICHER HUND)

Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuften Hundes ist die vorherige Erlangung einer offiziellen Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Stadtverwaltung des Antragstellers ausgestellt wird.

Rassen

Ebenso wie Kreuzungen zwischen diesen Rassen oder mit anderen Rassen, die eine diesen Rassen ähnliche Typologie aufweisen.
Interessenten für die Erlangung einer Lizenz für potenziell gefährliche Hunde müssen sich an das Register der Stadtverwaltung Denia, Plaza Constitución 10 in Dénia, wenden.

Voraussetzungen um einen Listenhund halten zu dürfen
Zur Erlangung der Lizenz sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

Notwendige Dokumentation:

Wenn der Antrag mit der erforderlichen Dokumentation eingereicht wird, beantragt die Verwaltung das Führungszeugnis des Antragsstellers. Zu diesem Zweck unterzeichnet der Antragsteller bei der Stadtverwaltung Denia die Genehmigung, dieses zu beantragen. Sobald das Führungszeugnis vorliegt und die notwendige Dokumentation eingereicht wurde, wird der Beschluss über die Genehmigung oder Verweigerung des Antrags dem Antragsteller offiziell mitgeteilt und im Falle der Genehmigung dem elektronischen Datenregister für die Identifikation von Tieren des Landes Valencia (RIVIA) mitgeteilt. Die Lizenz ist alle drei Jahre zu erneuern.