Adoption eines Listenhundes

Bedingungen für die Adoption eines Listenhundes
(POTENZIELL GEFÄHRLICHER HUND)

Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuften Hundes ist die vorherige Erlangung einer offiziellen Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Stadtverwaltung des Antragstellers ausgestellt wird.

Rassen

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bordeaux-Dogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Doberman
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kanarische Dogge
  • Mallorca Mastiff
  • Mastín Napolitano
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Tosa Inu

Ebenso wie Kreuzungen zwischen diesen Rassen oder mit anderen Rassen, die eine diesen Rassen ähnliche Typologie aufweisen.
Interessenten für die Erlangung einer Lizenz für potenziell gefährliche Hunde müssen sich an das Register der Stadtverwaltung Denia, Plaza Constitución 10 in Dénia, wenden.

Voraussetzungen um einen Listenhund halten zu dürfen
Zur Erlangung der Lizenz sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Volljährigkeit und Befähigung dem Hund die notwendige Pflege zukommen zu lassen
  • Keine Vorstrafen wegen Mord, Körperverletzung, Folterung, Freiheitsberaubung, Sittlichkeitsverbrechen, Verstöβen gegen die öffentliche Gesundheit, Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe oder Drogenhandel, sowie keine Sanktionen wegen Verstöβen bezüglich der Haltung von potenziell gefährlichen Tieren

Notwendige Dokumentation:

  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises (volljährig)
  • Führungszeugnis ohne Vorstrafen (Antrag beim spanischen Innenministerium, der unterschriebene Vordruck wird an das Justizministerium der Autonomen Regierung Valencia weitergeleitet)
  • Bescheinigung über psychologische Eignung
  • Bescheinigung über Haftpflichtversicherung für durch diese Hunde verursachte Schäden gegenüber Dritten in einer Höhe von mindestens 120.000 €
  • Kopie des Ausweises
  • Gebührenzahlung nach der rechtskräftigen Gebührenordnung (November 2022: 31 €)

Wenn der Antrag mit der erforderlichen Dokumentation eingereicht wird, beantragt die Verwaltung das Führungszeugnis des Antragsstellers. Zu diesem Zweck unterzeichnet der Antragsteller bei der Stadtverwaltung Denia die Genehmigung, dieses zu beantragen. Sobald das Führungszeugnis vorliegt und die notwendige Dokumentation eingereicht wurde, wird der Beschluss über die Genehmigung oder Verweigerung des Antrags dem Antragsteller offiziell mitgeteilt und im Falle der Genehmigung dem elektronischen Datenregister für die Identifikation von Tieren des Landes Valencia (RIVIA) mitgeteilt. Die Lizenz ist alle drei Jahre zu erneuern.

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