Bedingungen für die Adoption eines Listenhundes
(POTENZIELL GEFÄHRLICHER HUND)
Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuften Hundes ist die vorherige Erlangung einer offiziellen Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Stadtverwaltung des Antragstellers ausgestellt wird.
Rassen
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bordeaux-Dogge
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Doberman
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kanarische Dogge
- Mallorca Mastiff
- Mastín Napolitano
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
- Tosa Inu
Ebenso wie Kreuzungen zwischen diesen Rassen oder mit anderen Rassen, die eine diesen Rassen ähnliche Typologie aufweisen.
Interessenten für die Erlangung einer Lizenz für potenziell gefährliche Hunde müssen sich an das Register der Stadtverwaltung Denia, Plaza Constitución 10 in Dénia, wenden.
Voraussetzungen
Für das Jahr 2026 folgt die Beantragung der Genehmigung zur Haltung von potenziell gefährlichen Hunden (PPP – Potenziell Gefährliche Hunde) in Dénia einem Verwaltungsverfahren, das die Zahlung einer spezifischen kommunalen Gebühr beinhaltet.
Höhe der Gebühr
Lizenzgebühr:
Die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung der behördlichen Genehmigung in Dénia betragen etwa 36,10 €, gemäß der aktuell geltenden kommunalen Gebührenordnung. Der Betrag kann jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.
Gültigkeit:
Nach Erteilung ist die Genehmigung 5 Jahre im gesamten spanischen Staatsgebiet gültig und muss danach erneuert werden.
Erforderliche Unterlagen in Dénia
Damit die Stadtverwaltung die Genehmigung bearbeiten kann, muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:
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Ärztliches Attest über körperliche und psychologische Eignung:
Erhältlich in zugelassenen Untersuchungsstellen; die Kosten liegen in der Regel zwischen 30 € und 50 €. -
Haftpflichtversicherung:
Muss gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 120.000 € aufweisen. Die Versicherungsnummer ist im Antrag anzugeben. -
Führungszeugnis (Strafregisterauszug):
Der Antragsteller darf nicht wegen schwerer Straftaten (z. B. Tötungsdelikte, Körperverletzung, Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit usw.) verurteilt worden sein. -
Identifikation des Tieres:
Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und einen aktuellen Impfpass besitzen, insbesondere mit gültiger Tollwutimpfung.
Antragsverfahren
Die Antragstellung ist auf zwei Wegen möglich:
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Online:
Über die elektronische Verwaltung (Sede Electrónica) der Stadt Dénia, unter Verwendung eines digitalen Zertifikats oder des Cl@ve-Systems. -
Persönlich:
In der Bürgerdienststelle (OAC) nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Das Fehlen dieser Genehmigung kann in Dénia zu erheblichen Geldstrafen führen, die gemäß den lokalen und regionalen Vorschriften über 2.000 € betragen können.