Bedingungen für die Adoption eines Listenhundes
(POTENZIELL GEFÄHRLICHER HUND)

Für die Haltung eines als potenziell gefährlich eingestuften Hundes ist die vorherige Erlangung einer offiziellen Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Stadtverwaltung des Antragstellers ausgestellt wird.

Rassen

Ebenso wie Kreuzungen zwischen diesen Rassen oder mit anderen Rassen, die eine diesen Rassen ähnliche Typologie aufweisen.
Interessenten für die Erlangung einer Lizenz für potenziell gefährliche Hunde müssen sich an das Register der Stadtverwaltung Denia, Plaza Constitución 10 in Dénia, wenden.

Voraussetzungen

Für das Jahr 2026 folgt die Beantragung der Genehmigung zur Haltung von potenziell gefährlichen Hunden (PPP – Potenziell Gefährliche Hunde) in Dénia einem Verwaltungsverfahren, das die Zahlung einer spezifischen kommunalen Gebühr beinhaltet.


Höhe der Gebühr

Lizenzgebühr:
Die Kosten für die Ausstellung oder Verlängerung der behördlichen Genehmigung in Dénia betragen etwa 36,10 €, gemäß der aktuell geltenden kommunalen Gebührenordnung. Der Betrag kann jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden.

Gültigkeit:
Nach Erteilung ist die Genehmigung 5 Jahre im gesamten spanischen Staatsgebiet gültig und muss danach erneuert werden.


Erforderliche Unterlagen in Dénia

Damit die Stadtverwaltung die Genehmigung bearbeiten kann, muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen:


Antragsverfahren

Die Antragstellung ist auf zwei Wegen möglich:


Wichtiger Hinweis

Das Fehlen dieser Genehmigung kann in Dénia zu erheblichen Geldstrafen führen, die gemäß den lokalen und regionalen Vorschriften über 2.000 € betragen können.